Eine sichere Zukunft der Städte und Gemeinden sichert die Zukunft des Landes Sachsen-Anhalt (Wahlprüfsteine)
Die verfassungsrechtlich verbriefte institutionelle Garantie der kommunalen Selbstverwaltung beruht auf der Idee der Subsidiarität. Aufgaben des Staates sollen so nah wie möglich beim Bürger erledigt werden können. Die Städte und Gemeinden bilden die Grundlage des Staatsaufbaus. Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Art. 2 Abs. 3, 87 Abs. 1 und 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt berechtigen und verpflichten die Gemeinden zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung aller öffentlichen Angelegenheiten. Der Handlungs- und Gestaltungsspielraum der Städte und Gemeinden ist in den letzten Jahren
ständig geringer geworden. Maßgebend hierfür sind zurückgehende Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich, die nicht durch höhere eigene Einnahmen – aus den Gemeindesteuern oder Abgaben der Bürger – kompensiert werden können.
Wahlprüfsteine des SGSA zur Landtagswahl 2016